Kündigungsschutzklage – Ablauf, Chancen und Dauer
Hat die Prüfung ergeben, dass eine Klage Aussicht auf Erfolg oder eine Abfindung hat, wird die Kündigungsschutzklage gefertigt und beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht.
Das Arbeitsgericht terminiert in der Regel innerhalb von 4 Wochen einen Gütetermin, in dem die Parteien ihre Sichtweisen kurz darstellen. Häufig werden schon dort Einigungen erzielt, so dass der Rechtsstreit durch einen Vergleich, der regelmäßig die Zahlung einer Abfindung vorsieht, beendet werden kann.
Ansonsten setzt das Gericht den Parteien Fristen, innerhalb derer sie zum Rechtsstreit vortragen müssen. Es folgt dann etwa 3 Monate später die Kammerverhandlung, in der auch eine Beweisaufnahme stattfinden kann. Danach entscheidet das Gericht durch Urteil, wenn die Parteien sich nicht einigen.
Ein Vergleich kommt aber niemals ohne Ihre Zustimmung zustande.
Chancen einer Kündigungsschutzklage realistisch einschätzen
Die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage sind häufig gut, weil viele Arbeitgeber
- Formvorschriften nicht einhalten
- Kündigungsgründe nicht ausreichend dokumentieren
- Sozialauswahl fehlerhaft durchführen
- Fristen versäumen etc.
In vielen Fällen führt dies zur Weiterbeschäftigung oder Abfindung.
Wie lange dauert eine Kündigungsschutzklage?
Tatsächlich werden im Arbeitsrecht häufig schon im Gütetermin Einigungen erzielt, so dass beide Parteien sich schnell auf die neue Situation einstellen können. Der Arbeitgeber kann für die Zukunft planen; der Arbeitnehmer erhält meist eine Abfindung.
Gelingt diese Einigung nicht, weil eine der Parteien ihr nicht zustimmt, wird ein "normales" Klageverfahren durchgeführt. Das Gericht setzt Fristen, die Parteien tragen vor und in der Kammerverhandlung wird nach etwa 3–6 Monaten ein Urteil gefällt.
Komplexe Fälle können natürlich auch einmal mehr Zeit in Anspruch nehmen und länger dauern. Die Verfahrenszeiten sind zudem vom jeweiligen Gericht abhängig.
Welche Kosten entstehen bei einer Kündigungsschutzklage?
Die Kosten einer Kündigungsschutzklage hängen vom Streitwert ab, den das Gericht festsetzt. Sie erhalten von mir jedoch vorab in der Beratung eine transparente Kosteneinschätzung, die aber wegen der Abhängigkeit von der Streitwertfestsetzung durch das Gericht nicht verbindlich ist.
Häufig übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten ganz oder überwiegend bis zur Höhe einer vereinbarten Selbstbeteiligung. Wer keine Rechtsschutzversicherung hat, ist nicht aufgeschmissen. hier prüfen wir, ob Prozesskostenhilfe in Betracht kommt, so dass der Statt die Kosten übernimmt.
Gerichtskosten fallen im arbeitsgerichtlichen Verfahren übrigens nicht an, wenn sich die Parteien einigen.
Und noch eine Besonderheit hält das arbeitsgerichtliche Verfahren bereit: Eine Erstattung der anfallenden Rechtsanwaltskosten gibt es bis zum Abschluss der 1. Instanz nicht.
Abfindung bei Kündigung – Wann besteht Anspruch?
Grundsätzlich gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung. Deswegen ist auch eine Klage auf Abfindung rechtlich nicht vorgesehen. Vielmehr ist die Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung mit dem Ziel der Weiterbeschäftigung gerichtet. Wegen der damit verbundenen Risiken insbesondere für den Arbeitgeber wird aber in der Praxis häufig eine Abfindung erzielt. Dies gilt, wenn:
- die Kündigung zweifelhaft ist
- ein weiterer Konflikt vermieden werden soll
- das Arbeitsgericht im Gütetermin darauf hinwirkt
- ein Sozialplan oder Tarifvertrag dies vorsieht etc.
Die Höhe hängt ab von:
- Dauer des Arbeitsverhältnisses
- Chancen in der Kündigungsschutzklage
- Alter
- Unterhaltspflichten
- wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers
Eine typische Orientierung ist dabei die sog. Regelabfindung, nämlich 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Oft lässt sich aber auch mehr erreichen, weil es sich nur um einen Orientierungswert handelt.
Ausnahmsweise sieht § 1a Kündigungsschutzgesetz die Zahlung einer Regelabfindung unter engen Voraussetzungen vor. Von dieser gesetzlichen Möglichkeit wird aber nur selten Gebrauch gemacht. Es bleibt also beim Verhandlungsspielraum
Häufige Fehler bei Kündigungen – Chancen für Arbeitnehmer
Arbeitgeber machen häufig folgende Fehler:
- formal, etwa falsche oder gar keine - echte - Unterschrift, fehlender Zugangsnachweis, falsches Datum
- fehlende oder unzureichende Abmahnung
- fehlerhafte Sozialauswahl
- keine ordnungsgemäße Beteiligung des Betriebsrats
- keine oder nicht ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats
- falsche Fristen
- unklare oder nicht nachweisbare Kündigungsgründe
Diese Fehler führen oft zur Unwirksamkeit der Kündigung und verbessern Ihre Verhandlungsposition erheblich.
FAQ zum Kündigungsschutz
Was kostet eine Kündigungsschutzklage?
Die Kosten hängen vom Gegenstandswert ab, den das Gericht festsetzt. In der Beratung nehme ich eine Kostenschätzung vor.
Wie hoch ist die Abfindung nach einer Kündigung?
Es gibt keinen festen Abfindungsanspruch und keine genaue Berechnungsmethode. Orientierung bietet aber die sog. Regelabfindung, also ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.
Wann ist eine Kündigung unwirksam?
Es gibt so viele Unwirksamkeitsgründe, dass eine Aufzählung nicht möglich ist. Darin liegt genau die Gefahr, die ein Arbeitgeber bei Ausspruch der Kündigung eingeht. Kurz gesagt, genügt es, wenn ein Formfehler vorliegt oder die Gründe nicht ausreichend sind.
Wie lange dauert der Prozess?
Die Verfahrensdauer ist abhängig vom Gericht. In der Regel liegt eine Entscheidung aber nach 6 Monaten vor, wenn die Parteien nicht vorher einen Vergleich abgeschlossen haben.
Wann lohnt sich eine Kündigungsschutzklage?
Eine Kündigungsschutzklage lohnt sich nicht nur bei Erzielung einer Abfindung, sondern auch bei Weiterbeschäftigung oder Vermeidung einer Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld.
Muss ich eine Kündigung sofort unterschreiben?
Es gibt keine Pflicht und keine Notwendigkeit, den Empfang einer Kündigung zu bestätigen. Eine Unterschrift ist also nicht nötig und häufig auch nicht ratsam.
Welche Frist gilt bei Kündigungsschutzklage?
Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden, wobei der Eingang beim Arbeitsgericht maßgeblich ist.
Gilt der Kündigungsschutz auch in der Probezeit?
Das Kündigungsschutzgesetz gilt erst nach einer Beschäftigungsdauer von 6 Monaten.
Was passiert beim Gütertermin?
Im Gütetermin stellen die Parteien kurz ihre Sichtweise dar und verhandeln dann über mögliche Vergleiche.
Wie lange dauert ein Arbeitsgerichtsprozess?
Ein Arbeitsgerichtsverfahren dauert in der 1. Instanz etwa 6 Monate bis zum Urteil.
Wie lange dauert der Prozess?
Meist 3–6 Monate, oft Einigung schon im Gütetermin.
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