Kündigung, verhaltensbedingt | anerkannte Gründe
Eine verhaltensbedingte Kündigung erfordert zunächst einen Kündigungsgrund an sich. Zu den anerkannten Kündigungsgründen gehören insbesondere:
- wiederholte Unpünktlichkeit
- unberechtigte Arbeitsverweigerung
- Verletzung der Anzeigepflicht nach 5 Abs. 1 Satz 2 Entgeltfortzahlungsgesetz
- Verzögern der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit
- nahtlose Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen über längeren Zeitraum bei wechselnden Krankheiten und Ärzten
- Vortäuschen/Androhen einer Krankheit
- eigenmächtiger Urlaubsantritt
- Minderleistungen
- Alkoholkonsum im Betrieb, der nicht auf Abhängigkeit beruht
- Beleidigung/Tätlichkeit gegenüber Arbeitgeber, Vorgesetzten oder Kollegen
- Diebstahl
- ausschweifende Internetnutzung mit pornographischem Hintergrund bzw. Einsatz einer Anonymisierungssoftware
- Manipulation der Zeiterfassung bzw. vorsätzlich falsches Ausfüllen des Erfassungsformulars (BAG, Urteil vom 13.12.2018 - 2 AZR 370/18)
- sexuelle Belästigung