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Vertragsrecht | Leistungsangebot und Vorteile

Vertraglichen Anspruch durchsetzen

Mit meiner jahrelangen Erfahrung wahre ich Ansprüche der Verbraucher aus einem Vertragsverhältnis und dessen Beendigung. Von Einzelfällen abgesehen geht es dabei zunächst um das Zustandekommen eines Vertrages durch Angebot und Annahme - eventuell mittels Stellvertretung und unter Beachtung der erforderlichen Form. Daran schließen sich die Fälle an, in denen es um die Ausübung eines Gestaltungsrechts geht, um einen abgeschlossenen Vertrag wieder beseitigen zu können - was namentlich bei Anfechtung, Widerruf, Kündigung und Rücktritt der Fall ist.

Daneben spielen die sich aus einem Vertrag ergebenden Leistungspflichten eine große Rolle. Hier bedarf es neben dem Blick in die allgemeinen gesetzlichen Regelungen insb. der Auslegung eines Vertrags, um den Inhalt der Leistungspflicht ermitteln zu können. Im Zuge der gegenseitigen Rechte und Pflichten geht es anschließend um Erfüllung und Nichterfüllung mit dem Anspruch auf Nacherfüllung, Rücktritt und Schadenersatz. Hier tauchen auch wieder die Begriffe Anspruch, Fälligkeit und Verzug sowie Allgemeine Geschäftsbedingungen und Verjährung andererseits auf.

Haben Sie also ein Problem im Zusammenhang mit einem Vertrag, vertrete ich Sie als Verbraucher in vertrauensvoller Zusammenarbeit bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche bzw. bei der Abwehr sonstiger Rechtsnachteile. Ich berate Sie zunächst über die Erfolgsaussichten Ihres beabsichtigten Vorgehens bzw. einer Rechtsverteidigung und teile Ihnen auch mangelnde Erfolgschancen offen mit. Falls notwendig, mache ich Ihre Ansprüche anschließend außergerichtlich und gerichtlich geltend oder wehre sie ab.

Vorteile der Vertretung durch einen Rechtsanwalt

  • Begleitung bei sich anbahnenden Problemen im Vertragsverhältnis

  • sofortige rechtliche Weichenstellung zur Verbesserung Ihrer Ausgangssituation

  • Herstellung der Waffengleichheit gegenüber Rechtsabteilungen

  • Rechtssichere Bewertung von aufkeimenden Streitigkeiten

  • Wahrung Ihrer Rechte im Vertragsverhältnis durch richtiges Handeln

  • Wahrnehmung Ihrer Rechte im gerichtlichen Streitverfahren

  • Verbesserung Ihrer Verhandlungsposition im Streitverfahren

Vertraglichen Anspruch durchsetzen

Mit meiner jahrelangen Erfahrung unterstütze ich Unternehmer schon bei der Betreuung ihres Unternehmens, indem ich sie durch alle Phasen vertraglichen Handelns begleite. Ich entwerfe Verträge, die auf ihr konkretes Geschäftsfeld zugeschnitten sind. Ich fertige rechtssichere Bestellformulare und führe Test bei der Einführung von Bestellvorgängen durch. Zudem gestalte ich in Abstimmung mit dem Unternehmen und vor dem Hintergrund der gegebenen Betriebsabläufe Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Sollte es erforderlich werden, wahre ich die Rechte des Unternehmers aus einem Vertragsverhältnis und dessen Beendigung. Von Einzelfällen abgesehen geht es dabei zunächst um das Zustandekommen eines Vertrages durch Angebot und Annahme - eventuell mittels Stellvertretung und unter Beachtung der erforderlichen Form. Daran schließen sich die Fälle an, in denen es um die Abwehr ausgeübter Gestaltungsrechte geht, mit deren Hilfe ein Verbraucher einen abgeschlossenen Vertrag wieder beseitigen möchte - was namentlich bei Anfechtung, Widerruf, Kündigung und Rücktritt der Fall ist.

Daneben spielen die sich aus einem Vertrag ergebenden Leistungspflichten eine große Rolle. Hier bedarf es neben dem Blick in die allgemeinen gesetzlichen Regelungen insb. der Auslegung eines Vertrags, um den Inhalt der Leistungspflicht ermitteln zu können. Im Zuge der gegenseitigen Rechte und Pflichten geht es anschließend um Erfüllung und Nichterfüllung mit dem Anspruch auf Nacherfüllung, Rücktritt und Schadenersatz. Hier tauchen auch wieder die Begriffe Anspruch, Fälligkeit und Verzug sowie Allgemeine Geschäftsbedingungen und Verjährung andererseits auf.

Haben Sie also ein Problem im Zusammenhang mit einem Vertrag, vertrete ich Sie als Unternehmer in vertrauensvoller Zusammenarbeit bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche bzw. bei der Abwehr sonstiger Rechtsnachteile. Ich berate Sie zunächst über die Erfolgsaussichten Ihres beabsichtigten Vorgehens bzw. einer Rechtsverteidigung und teile Ihnen auch mangelnde Erfolgschancen offen mit. Lässt sich die gerichtliche Auseinandersetzung nicht vermeiden, wehre ich vertragliche Ansprüche ab, die gegen Sie geltend gemacht werden.

Vorteile der Vertretung durch einen Rechtsanwalt

  • externe Prüfung Ihrer Bestellvorgänge

  • dadurch sofortige rechtliche Weichenstellung zur Verbesserung Ihrer Ausgangssituation

  • Professionelle Außendarstellung durch professionelle Verträge

  • Professionelle und rechtssichere AGB

  • Begleitung bei sich anbahnenden Problemen im Vertragsverhältnis

  • Reduzierung des Konfliktpotentials durch externe Gesprächsführung

  • klare Regeln durch eingehende Beratung im Vorfeld eines Konfliktes

  • Begleitung im gerichtlichen Streitverfahren

  • Verbesserung Ihrer Verhandlungsposition im Streitverfahren

Vertragsrecht | Allgemeine Hinweise

Zum Vertragsrecht finden sich Vorschriften im allgemeinen Teil (z. B. hinsichtlich des Vertragsabschlusses) sowie im allgemeinen (z. B. hinsichtlich Allgemeiner Geschäftsbedingungen) und besonderen (hinsichtlich der verschiedenen Vertragstypen) Schuldrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die Gesetze werden zudem durch die Rechtsprechung beeinflusst. Schließlich wird ein Vertragsverhältnis in seiner konkreten Ausgestaltung durch den individuellen Vertrag bestimmt.

Es liegt auf der Hand, dass die Fülle an Rechtsvorschriften, individuellen Vertragsregelungen und Rechtsprechungsgrundsätzen für die praktische Lösung alltäglicher Fragestellungen das Verständnis der wechselseitigen Beziehungen und Abhängigkeiten sämtlicher Gestaltungsfaktoren erfordert. In Anbetracht dessen ist es problematisch, besondere Tipps, Tricks oder Kniffe rund um das Vertragsrecht als "Grundsätze" zu verbreiten. Denn dadurch entsteht der Eindruck eines formalisierten Verfahrens, der dem konkreten Einzelfall nicht mehr gerecht wird und zu falschen Auffassungen verleitet. Wegen der Komplexität des Rechts bleiben solche Tricks der Einzelfallberatung vorbehalten, weil nur sie die jeweilige tatsächliche und rechtliche Situation im Detail berücksichtigen kann.

In Konsequenz dessen finden Sie hier Informationen zu den gängigsten Fragen des Vertragsrechts, wobei möglichst die Rechte beider Vertragspartner erklärt werden. Klicken Sie sich durch die Vielzahl an Themen, finden Sie eine erste Orientierung und setzen Sie sich dann mit mir in Verbindung, damit wir gemeinsam Ihr konkretes Problem lösen können.

Abschließend noch eine persönliche Anmerkung: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit spreche ich jeweils nur von "dem Verbraucher" bzw. "dem Unternehmer". Alle Leserinnen bitte ich insoweit um Nachsicht.

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