Verkehrsrecht | Vorsicht beim Schadenmanagement
Es gibt wohl kein anderes rechtlich relevantes Marktsegment, in dem so häufig in die freie Wahl des Rechtsanwalts eingegriffen wird wie in der Unfallabwicklung.
Im Haftpflichtrecht geht es um den Ausgleich von Nachteilen, die ein Verkehrsteilnehmer durch einen Unfall erlitten hat. Dabei steht ihm nicht sein Unfallgegner, sondern eine gewinnorientierte Haftpflichtversicherung gegenüber, die mit ihrer Rechtsabteilung keine Kosten und Mühen scheut, in einem überschaubaren Rechtsgebiet für eine stete Reduzierung berechtigter Ansprüche eines Opfers zu arbeiten.
Sie zeigt sich zwar in Form des Schadenmanagements vordergründig großzügig und bietet schnelle Abwicklung und Mietwagen gratis an. Indes handelt es sich dabei um den bloßen Versuch, den Geschädigten durch das Angebot schneller Zahlung von einer hinreichenden Information durch Experten (Sachverständige und Rechtsanwälte) abzuhalten. Das Unfallopfer soll also - quasi als "Wiedergutmachung" - von der Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts absehen, was der "Versichertengemeinschaft" nicht nur die Übernahme anfallender Rechtsanwaltsgebühren, sondern auch zusätzliche Schadenpositionen erspart. Dass aber die Abwicklung eines Unfallschadens durch denjenigen, der die Zeche zu zahlen hat, nicht objektiv und vollständig erfolgt bzw. erfolgen kann, sollte jedem Unfallopfer klar sein. Wer zahlt schon gerne ohne Not auf eine Schadenposition, von deren Berechtigung der Geschädigte nichts weiß?
Daneben sehen sich Werkstätten als Dienstleister, wenn sie Unfallopfer an ihre Hausanwälte "weiterreichen" und zu diesem Zweck vorgehaltene Vollmachten zur Unterzeichnung vorlegen.
Im Hinblick darauf möchte ich Sie in Ihrer freien Rechtsanwaltswahl bestärken und Ihnen einen Überblick über Ihre Rechte beim Verkehrsunfall geben, wenn den Unfallgegner die Schuld am Eintritt eines Schadens trifft. Von einer Darstellung der Ausgangsfrage, wer rechtlich den Unfall ganz oder überwiegend verursacht hat, sehe ich hingegen ab, weil es den Rahmen sprengen würde. Dies muss in einer Besprechung unter Klärung der Unfallsituation bei Berücksichtigung der Regeln der Straßenverkehrsordnung erfolgen.
Soweit Sie durch besondere Tipps, Tricks oder Kniffe rund um das Verkehrsrecht eine günstigere, aber legale Abwicklung erreichen können, weise ich Sie gerne im konkreten Einzelfall darauf hin.
Abschließend noch eine persönliche Anmerkung: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit spreche ich jeweils nur von "dem Geschädigten, Opfer oder Unfallverursacher". Alle Leserinnen bitte ich insoweit um Nachsicht.