02 31 - 7 24 85 24  Kleppingstr. 20 | 44135 Dortmund

Verzug | Rechstanwaltskosten

Die Ersatzpflicht erstreckt sich auch auf die Rechtsanwaltskosten, weil seine Beauftragung dem adäquaten Kausalverlauf entspricht. Der Zeitaufwand des Gläubigers für Besuche beim Rechtsanwalt ist indes nicht erstattungsfähig.

Verzug | Auskunftskosten

Überhaupt besteht die Ersatzpflicht für alle Maßnahmen, die zur prozessualen Rechtsdurchsetzung sachdienlich waren. Dazu zählen Auskünfte aus dem Einwohnermelderegister, dem Gewerberegister, dem Handelsregister und dem Grundbuch sowie von den Industrie- und Handelskammern bzw. den Handwerkskammern, den Insolvenz- und Nachlassgerichten etc.

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