Verzug
Inkasso | Begründung des Schuldnerverzugs
Im Inkasso geht es darum, die eigene Forderung, die der Schuldner trotz ordnungsgemäßer Leistungserbringung nicht bezahlt, möglichst ohne eigene Kostenbelastung durchzusetzen. Dafür müssen die zivilrechtlichen Grundlagen des Forderungseinzugs bekannt sein und beachtet werden. Es geht also darum, den sog. Verzug zu begründen, um der Schuldnerseite neben dem eigentlichen Rechnungsbetrag auch die anfallenden Kosten auflegen zu können.
Ein solcher Verzug liegt vor, wenn der Schuldner die Leistung aus einem von ihm zu vertretenden Grund rechtswidrig verzögert. Es ist der Tatbestand, der zum Ersatz von Verspätungsschäden verpflichtet. Er tritt - von Ausnahmen abgesehen - erst ein, wenn eine dem Schuldner gesetzte Frist abgelaufen ist.
Schuldnerverzug setzt voraus, dass die Leistung noch möglich, dass heißt nachholbar ist. Dauernde Unmöglichkeit schließt daher den Schuldnerverzug aus. Anders ausgedrückt: Der Anspruch auf die Leistung ist ausgeschlossen, soweit diese für den Schuldner oder für Jedermann unmöglich ist.
Gegenüber einem Geldanspruch kann sich der Schuldner nicht auf Unmöglichkeit berufen. Kann er eine Geldschuld oder eine andere Leistungsverpflichtung wegen finanzieller Leistungsunfähigkeit nicht erfüllen, hat er dies zugleich auch unabhängig von einem Verschulden zu vertreten. Denn: Geld hat man zu haben!