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Betriebsratsanhörung | Rechtsfolge bei Verstoß

Unterlässt der Arbeitgeber die Anhörung oder führt er eine falsche oder unvollständige Anhörung des Betriebsrats durch, ist die Kündigung unwirksam. Unterlässt er die Mitteilung kündigungsrelevanter Tatsachen, ist die Anhörung zwar ordnungsgemäß. Im Arbeitsgerichtsverfahren ist es ihm dann jedoch verwehrt, diese Gründe nachzuschieben.

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