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Kündigung, außerordentlich | Abmahnung

Einer außerordentlichen Kündigung hat grundsätzlich eine Abmahnung vorauszugehen. In schwerwiegenden Einzelfällen kann diese jedoch überflüssig sein.

Kündigung, außerordentlich | Interessenabwägung

Da eine außerordentliche Kündigung nur als "letzter Ausweg" anerkannt ist, muss geprüft werden, ob eine vergleichbare Pflichtverletzung für die Zukunft nicht auch durch mildere Mittel verhindert werden kann.

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