Den Titel Fachanwalt (z. B. für Arbeitsrecht) hat mir die zuständige Rechtsanwaltskammer Hamm verliehen, nachdem ich meine besonderen Kenntnisse im Arbeitsrecht nachgewiesen hatte. Hierfür habe ich mich einer zusätzlichen Prüfung unterzogen, bei der ich drei jeweils fünfstündige schriftliche Arbeiten zu verschiedenen arbeitsrechtlichen Themen bestanden habe. Des Weiteren hat die Rechtsanwaltskammer eingehend geprüft, dass ich in besonderem Maße mit Fällen des Arbeitsrechts beschäftigt war und ich deshalb über die notwendigen praktischen Erfahrungen verfüge.
Anschließend ist es zum Fortbestand des Titels erforderlich, jährliche Fortbildungen zu besuchen und die Mindestzahl gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachzuweisen.