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Videotelefonat vereinbaren

Wenn Sie eine Beratung über Videotelefonat wünschen, rufen Sie an oder senden Sie mir eine E-Mail. Ich sende Ihnen die erforderlichen Informationen und Hinweise und vereinbare einen festen Telefontermin.

Einwilligung

Die Nutzung des Videotelefonats über Zoom ist freiwillig. Sie müssen aber Ihre Einwilligung erteilen in Kenntnis der Datenschutzerklärung. Kopieren Sie den Text einfach in eine E-Mail und senden Sie ihn mir zu:

Einwilligung in die elektronische Kommunikation, Video-Konferenz

Hiermit willige ich freiwillig und in Kenntis meines jederzeitigen Widerrufsrechts ein, dass sich Torsten Jannack | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Arbeitsrecht zum Zwecke der zeitgemäßen und effektiven Mandatsbearbeitung zur Kommunikation mit mir elektronischer Kommunikationsmittel, insbesondere des Videokonferenzanbieters Zoom bedient. Dabei können Gegenstand der Kommunikation auch Daten, die dem Mandatsgeheimnis unterliegen, oder besondere Arten von personenbezogenen Daten sein.

Torsten Jannack | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Arbeitsrecht hat mich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation über Videotelefonie unsicher sein kann und sich versierte Dritte Zugriff auf die Daten verschaffen können. Es besteht insbesondere die Gefahr der unerlaubten Einsichtnahme, Vervielfältigung und Manipulation durch Dritte, so dass die gesetzlichen Anforderungen an IT-Sicherheit und Datenschutz ggf. nicht gewährleistet sind. Jegliche Haftung aus diesem Vorgehen wird zwischen den Parteien ausgeschlossen.

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