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Rückforderung der Fortbildungskosten | Bindungsdauer

Daneben ist die Dauer der Bindung des Arbeitnehmers zu beachten. Sie ist zwar nicht festgelegt und deshalb Einzelfall abhängig. Das BAG hat aber Regeln aufgestellt, die sich an der Dauer der Qualifizierungsmaßnahmen orientieren und bei deren Einhaltung regelmäßig keine Probleme drohen.

Unter Fortbildungsdauer ist dabei die Zeitspanne zu verstehen, in der der Arbeitnehmer ohne Verpflichtung zur Arbeitsleistung unter Einhaltung der Bezüge freigestellt ist. Bezüglich der Bindungsdauer gilt, dass Zeiten, in denen der Arbeitnehmer keine tatsächliche Arbeitsleistung erbringen muss (z.B. Mutterschutz, Arbeitsunfähigkeit etc), keine Verlängerung der Frist bewirken.

Rückforderung | Bindungsdauer nach BAG

Fortbildungsdauer

Bindungsdauer

bis zu einem Monat

bis zu 6 Monaten

bis zu 2 Monaten

bis zu 12 Monaten

bis zu 4 Monaten

bis zu 24 Monaten

bis zu 12 Monaten

bis zu 36 Monaten

über 24 Monate

bis zu 60 Monaten

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