Rückforderung der Fortbildungskosten | Bindungsdauer
Daneben ist die Dauer der Bindung des Arbeitnehmers zu beachten. Sie ist zwar nicht festgelegt und deshalb Einzelfall abhängig. Das BAG hat aber Regeln aufgestellt, die sich an der Dauer der Qualifizierungsmaßnahmen orientieren und bei deren Einhaltung regelmäßig keine Probleme drohen.
Unter Fortbildungsdauer ist dabei die Zeitspanne zu verstehen, in der der Arbeitnehmer ohne Verpflichtung zur Arbeitsleistung unter Einhaltung der Bezüge freigestellt ist. Bezüglich der Bindungsdauer gilt, dass Zeiten, in denen der Arbeitnehmer keine tatsächliche Arbeitsleistung erbringen muss (z.B. Mutterschutz, Arbeitsunfähigkeit etc), keine Verlängerung der Frist bewirken.