Kündigungsfrist | Gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitgeber
Demgegenüber verlängert sich die vom Arbeitgeber zu beachtende Kündigungsfrist nach zweijähriger Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers auf einen Monat zum Monatsende. Anschließend erhöht sich die Frist nach fünfjähriger, achtjähriger, zehnjähriger, zwölfjähriger, fünfzehnjähriger und zwanzigjähriger Betriebszugehörigkeit um jeweils einen Monat, so dass schließlich eine Frist von sieben Monaten zum Monatsende besteht.