Schadenhöhe | keine Teilreparatur
Es hilft Ihnen nicht weiter, nur die "wichtigsten" Teile zu reparieren und dann die Teilreparatur geltend zu machen. Dies ist unzulässig. Allenfalls eine Reparatur, die vom im Gutachten angenommenen Reparaturweg abweicht, aber dennoch fachgerecht und günstiger ist, kann unter Umständen dazu führen, dass eine andere Bewertung erfolgt. Solche Fälle sind aber höchst selten!
Schadenhöhe | Restwertangebot der Versicherung
Sie erhalten also grundsätzlich nur den Wiederbeschaffungsaufwand (Wiederbeschaffungswert - Restwert). Nutzen Sie den Pkw trotzdem weiter, ist der vom Sachverständigen ermittelte Restwert zu beachten. Geht vor der Veräußerung ein annahmefähiges höheres Restwertangebot ein, ist dessen Restwert maßgeblich. Er mindert im Zweifel den Wiederbeschaffungsaufwand.