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Schadenhöhe | Nachweis fachgerechter Reparatur

Nach fachgerechter Werkstatt-Reparatur können Sie gegenüber der Haftpflichtversicherung konkret durch Vorlage einer Reparaturkostenrechnung abrechnen. Alternativ können Sie auch fiktiv auf Gutachtenbasis (netto) abrechnen, wenn Sie selbst in Eigenregie repariert haben. Sie müssen dann aber einen Nachweis erbringen, dass die Reparatur fachgerecht erfolgte. Der Nachweis erfolgt in der Regel durch Vorlage einer Reparaturbestätigung durch den Sachverständigen. Die Beträge sind dann sofort nach Reparatur fällig.

Ansonsten - also wenn Sie nicht fachgerecht reparieren oder nicht weiter nutzen - können Sie nur auf der Wiederbeschaffungsbasis (ggf. netto) abrechnen. Erwerben Sie ein anderes Fahrzeug, ist der Wiederbeschaffungswert brutto zu berücksichtigen, wenn das Ersatzfahrzeug brutto mindestens so teuer gewesen ist. Haben Sie sich für die fiktive Abrechnung entschieden, erhalten Sie nur den Wiederbeschaffungsaufwand netto.

Beispiel

Wiederbeschaffungswert

10.000

Restwert

2.000

Wiederbeschaffungswert

8.000

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