Bleibt nach den objektiven Feststellungen der Reparaturaufwand (Reparaturkosten + Minderwert) unterhalb des Wiederbeschaffungsaufwands (Wiederbeschaffungswert - Restwert), können Sie als Geschädigter Ihren Pkw reparieren. Sie entscheiden, ob dies durch eine Werkstatt oder in Eigenregie erfolgt.
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