Probezeit | Wortsinn
Die Parteien können die Probezeit auch einem unbefristeten Arbeitsverhältnis vorschalten. Ist die vertragliche Vereinbarung nicht eindeutig, geht die Rechtsprechung im Zweifel davon aus, weil es sich um den in der Praxis üblichen Vorgang handelt. Nach Ablauf der Probezeit wird also das Arbeitsverhältnis wie vereinbart fortgesetzt.