1. Vorbereitung Sie haben eine Kündigung erhalten und wollen wissen, ob bzw. zu welchen Bedingungen Sie die Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses hinnehmen müssen. Deshalb vereinbaren Sie unverzüglich einen Termin mit mir, weil Sie eine Kündigungsschutzklage nur innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung erheben können. Achten Sie bereits jetzt darauf, den chronologischen Ablauf der Ereignisse in Stichworten zu notieren. Sammeln Sie alle Daten und Unterlagen (z.B. Arbeitsverträge, Abmahnungen, aktuelle Gehaltsabrechnungen), die mit dem Konflikt zu tun haben. Heben Sie auch den Umschlag vom Kündigungsschreiben auf, damit ich die Zugangsdaten feststellen kann. Nur so kann ich verlässlich feststellen, zu welchem Zeitpunkt ich die Klage erheben muß. Versuchen Sie, bei Gesprächen auch die ungefähre Zeit und die Teilnehmer zu rekonstruieren. Bringen Sie auch die vollständigen Daten Ihrer Rechtsschutzversicherung inklusive der Versicherungsnummer mit.
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unverzüglich Kontakt aufnehmen über E-mail oder Telefon
Ereignisse chronologisch aufstellen
Unterlagen sammeln und zeitlich ordnen
mögliche Zeugen mit Name und Adresse notieren
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2. Das erste Beratungsgespräch mit mir Wenn es sich nicht um einen außergewöhnlich komplexen Fall handelt, besprechen wir die wesentlichen Grundzüge des weiteren Vorgehens. Deshalb ist es wichtig, dieses Gespräch gut vorzubereiten. In komplexen Fällen hingegen wird der erste Termin nur einer Sachverhaltsaufklärung dienen, nach der ich mir einen rechtlichen Überblick verschaffe, dessen Ergebnis ich Ihnen in einem 2. Gespräch erkläre. Im Übrigen gelten dann aber die weiteren Hinweise entsprechend.
Schilderung der Ausgangslage Im ersten Schritt schildern Sie mir kurz die grundlegenden Ereignisse. Dabei möchte ich von Ihnen wissen: Was ist wirklich passiert? Wer ist beteiligt? Welches Ziel verfolgen Sie mit der anwaltlichen Beratung (z.B. Erhalt des Arbeitsplatzes oder Abfindung)? Was haben Sie für Unterlagen bzw. Zeugen? Es ist von großer Bedeutung, mir alle Ihnen bekannten Fakten wahrheitsgemäß zu nennen. Nur wenn ich alle Einzelheiten kenne, kann ich die Erfolgsaussichten Ihres besonderen Falles realistisch einschätzen und verhindern, dass beispielsweise Fristen versäumt werden. Dabei kann die Prüfung Ihres Falles auch ergeben, von einer Klage abzuraten, wenn Sie keine Aussicht auf Erfolg haben und Ihre Interessen dies erfordern.
Kosten meiner anwaltlichen Tätigkeit Mit der Klärung der Ausgangslage geht die Klärung der anfallenden Kosten einher. Zunächst erkläre ich Ihnen, welche Kosten Sie als mein Auftraggeber zu tragen haben. Grundsätzlich erfolgt meine anwaltliche Vergütung entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder aufgrund einer Vergütungsvereinbarung, die wir verhandeln und schriftlich vereinbaren. Hierzu berate ich Sie gerne. Bei dieser Gelegenheit klären wir auch, ob Ihnen ein Dritter (z.B. Rechtsschutzversicherung oder Staatskasse) die Kosten zu erstatten hat. Haben Sie eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen? Dann benötige ich den Namen der Versicherung nebst Adresse und Versicherungspolice, um abschätzen zu können, ob die Versicherung die Kosten übernehmen wird. Können Sie Beratungshilfe oder - für ein eventuelles Gerichtsverfahren - Prozesskostenhilfe beantragen? Hierüber entscheidet zwar letztlich das zuständige Arbeitsgericht, nachdem es Ihre finanzielle Bedürftigkeit und die Erfolgsaussichten Ihres Anspruches geprüft hat. Sie müssen mich aber schon jetzt über Ihre wirtschaftliche Situation informieren, wenn solche Anträge für Sie in Betracht kommen.
Prozesskostenrisiko In diesem Zusammenhang informiere ich Sie über die Besonderheiten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens, das in der ersten Instanz grundsätzlich keine Erstattung der Ihnen entstehenden Rechtsanwaltskosten vorsieht. Im Falle eines Gerichtsverfahrens können neben meinem Honorar nur ausnahmsweise Gerichts- und Sachverständigenkosten anfallen.
Besprechung des weiteren Vorgehens Jetzt fällen Sie Ihre Entscheidung, ob ich über die Beratung hinaus für Sie tätig sein soll. In Abhängigkeit vom Einzelfall und dessen Eilbedürftigkeit können Sie diese Entscheidung auch erst später treffen. Wenn Sie mir Ihr Vertrauen aussprechen, klären wir im nächsten Schritt die Taktik, die wir ergreifen. In der Regel spreche ich bereits im Gespräch eine Empfehlung aus. Falls hierfür eine Recherche und eine intensive Prüfung der Ausgangslage nötig ist, stimmen wir das Vorgehen zu einem späteren Zeitpunkt ab. Ich werde Sie weiter bitten, eine Vollmacht zu unterschreiben, die mich zur Vertretung berechtigt.
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Unterlagen sortiert mitbringen
Ereignisse lückenlos und wahrheitsgemäß schildern
Unterlagen zur Rechtschutzversicherung mitbringen
Sozialhilfebescheid, Gehaltsabrechnung oder andere Unterlagen mitbringen, die Ihre finanzielle Bedürftigkeit wiedergeben
Entscheidung fällen
Vollmacht unterschreiben
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4. Gerichtsverfahren Entscheiden Sie sich für das Klageverfahren, fertige ich eine Kündigungsschutzklage. Darin stelle ich kurz die Fakten dar, die für die Zuständigkeit des Gerichts und die Anwendung besonderer Kündigungsschutzvorschriften erforderlich sind. Nach Rücksprache mit Ihnen schicke ich die Klage an das Arbeitsgericht und reiche sie damit ein. Das Gericht leitet die Kündigungsschutzklage an den Arbeitgeber weiter, der die Möglichkeit zur Erwiderung hat. Es ist im arbeitsgerichtlichen Verfahren auf Arbeitgeberseite jedoch weder erforderlich noch üblich, eine schriftliche Erwiderung einzureichen. Wundern Sie sich also nicht, wenn Ihr Arbeitgeber also vorerst nicht auf die Klage reagiert. Das Gericht bestimmt in der Regel zugleich einen Termin für die Güteverhandlung. Daran können Sie persönlich teilnehmen. Zwingend ist das nur, wenn das Gericht Ihre persönliche Anwesenheit anordnet, was im Arbeitsgerichtsverfahren häufig der Fall ist. In jedem Falle werde ich Sie über die vom Gericht gewählte Alternative informieren und den Termin für Sie oder mit Ihnen wahrnehmen. Spätestens im Termin nennt der Arbeitgeber die Gründe für seine Kündigung. Hierüber erfolgt dann eine offene Diskussion, in der das Gericht seine Rechtsauffassung andeutet und einen Vorschlag zur Einigung beider Parteien unterbreitet. Wird der Vorschlag angenommen oder einigen sich die Parteien anderweitig, endet der Rechtsstreit durch Vergleich. Ansonsten bestimmt das Arbeitsgericht einen Kammertermin, zu dem Sie u. U. erneut erscheinen müssen. Zugleich fordert es den Arbeitgeber auf, innerhalb einer bestimmten Frist eine ausführliche Erwiderung zur Kündigungsschutzklage bei Gericht einzureichen. Die Erwiderung leitet es anschließend mit der Bitte an mich weiter, dazu innerhalb einer festgelegten Frist Stellung zu nehmen. Nur wenn ich nicht mit den bekannten Tatsachen darauf reagieren kann, werde ich Sie um Unterstützung bitten. In jedem Falle werde ich Sie über den Inhalt der Erwiderung und meiner Reaktion informieren. In der Verhandlung vor der Kammer klärt das Gericht letzte Verständnisprobleme auf und versucht nochmals eine Einigung. Kommt sie nicht zustande, stellt es seine Rechtsauffassung dar. Sie kann erneut diskutiert werden, indem die Parteien die Argumente für ihre Position vortragen. Falls die Tatsachen nicht eindeutig sind, kann es sofort oder in einem weiteren Termin zu einer Beweisaufnahme kommen. Hierzu werden die von den Parteien genannten Zeugen oder Sachverständigen geladen und angehört. Ansonsten fällt das Arbeitsgericht am Ende der Kammerverhandlung seine Entscheidung.
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Anwesenheit vor Gericht
Abstimmen der Verhandlungsposition für mögliche Einigung
Falls erforderlich: erneute Anwesenheit vor Gericht
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5. Urteil Anders als im Fernsehen wird das Gerichtsurteil in der Realität häufig nicht direkt nach der Kammerverhandlung verkündet. Denn auch das Gericht muss sich u. U. noch einmal in Ruhe mit den Fakten und der Rechtslage auseinandersetzen bzw. diese untereinander diskutieren. Dann verkündet es am Ende der Verhandlung - also einige Zeit später am gleichen Tag - sein Urteil. Das Urteil sendet mir das Gericht zusammen mit dem Verhandlungsprotokoll zu. Beides leite ich unverzüglich an Sie weiter. Im Erfolgsfall kläre ich Sie darüber auf, was Sie jetzt machen müssen oder wie wir Ihre Ansprüche auch tatsächlich durchsetzen. Hatte die Klage keinen Erfolg, prüfen wir gemeinsam, woran das lag und ob eine Berufung gegen das Urteil sinnvoll erscheint.
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Entscheidung im Internet abrufen
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