1. Vorbereitung Sie entscheiden sich, sich in einem Konfliktfall von mir anwaltlich beraten zu lassen. Deshalb vereinbaren Sie einen Termin mit mir. Achten Sie bereits jetzt darauf, den chronologischen Ablauf der Ereignisse in Stichworten zu notieren. Sammeln Sie alle Daten und Unterlagen (z.B. Verträge, Rechnungen, Briefwechsel, Mahnungen), die mit dem Konflikt zu tun haben. Heben Sie auch die Umschläge von Briefen auf, damit ich die Zugangsdaten feststellen kann. Versuchen Sie, bei Gesprächen auch die ungefähre Zeit und die Teilnehmer zu rekonstruieren. Bringen Sie auch die vollständigen Daten Ihrer Rechtsschutzversicherung inklusive der Versicherungsnummer mit.
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unverzüglich Kontakt aufnehmen per E-mail / Telefon
Ereignisse chronologisch aufstellen
Unterlagen sammeln und zeitlich ordnen
mögliche Zeugen mit Name und Adresse notieren
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2. Das erste Beratungsgespräch mit mir Wenn es sich nicht um einen außergewöhnlich komplexen Fall handelt, besprechen wir die wesentlichen Grundzüge des weiteren Vorgehens. Deshalb ist es wichtig, dieses Gespräch gut vorzubereiten. In komplexen Fällen hingegen wird der erste Termin nur einer Sachverhaltsaufklärung dienen, nach der ich mir einen rechtlichen Überblick verschaffe, dessen Ergebnis ich Ihnen in einem 2. Gespräch erkläre. Im Übrigen gelten dann aber die weiteren Hinweise entsprechend.
Schilderung der Ausgangslage Im ersten Schritt schildern Sie mir kurz die grundlegenden Ereignisse. Dabei möchte ich von Ihnen wissen: Was ist wirklich passiert? Wer ist beteiligt? Welches Ziel verfolgen Sie mit der anwaltlichen Beratung? Was haben Sie für Unterlagen bzw. Zeugen? Es ist von großer Bedeutung, mir alle Ihnen bekannten Fakten wahrheitsgemäß zu nennen. Nur wenn ich alle Einzelheiten kenne, kann ich die Erfolgsaussichten Ihres besonderen Falles realistisch einschätzen und verhindern, dass beispielsweise Fristen versäumt werden oder Forderungen verjähren. Dabei kann die Prüfung Ihres Falles auch ergeben, von einer Klage abzuraten, wenn Sie keine Aussicht auf Erfolg haben oder Ihre Interessen dies erfordern. So kann selbst bei Aussicht auf Erfolg eine Klage für Ihre Ziele unter Umständen nicht sinnvoll sein, wenn z.B. die Durchsetzung Ihrer Interessen vor Gericht mehrere Monate dauert.
Kosten meiner anwaltlichen Tätigkeit Mit der Klärung der Ausgangslage geht die Klärung der anfallenden Kosten einher. Zunächst erkläre ich Ihnen, welche Kosten Sie als mein Auftraggeber zu tragen haben. Grundsätzlich erfolgt meine anwaltliche Vergütung entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder aufgrund einer Vergütungsvereinbarung, die wir verhandeln und schriftlich vereinbaren. Hierzu berate ich Sie gerne. Bei dieser Gelegenheit klären wir auch, ob Ihnen ein Dritter (z.B. Rechtsschutzversicherung oder Staatskasse) die Kosten zu erstatten hat. Haben Sie eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen? Dann benötige ich den Namen der Versicherung nebst Adresse und Versicherungspolice, um abschätzen zu können, ob die Versicherung die Kosten übernehmen wird. Können Sie Beratungshilfe oder - für ein eventuelles Gerichtsverfahren - Prozesskostenhilfe beantragen? Hierüber entscheidet zwar letztlich das zuständige Gericht, nachdem es Ihre finanzielle Bedürftigkeit und die Erfolgsaussichten Ihres Anspruches geprüft hat. Sie müssen mich aber schon jetzt über Ihre wirtschaftliche Situation informieren, wenn solche Anträge für Sie in Betracht kommen.
Prozesskostenrisiko In diesem Zusammenhang informiere ich Sie ferner über jene Kosten, die im Falle eines Gerichtsverfahrens neben meinem Honorar anfallen könnten, und die Voraussetzungen, unter denen Sie diese Kosten zu tragen hätten. Hierzu zählen Gerichtskosten, Sachverständigenkosten und die Kosten der Gegenseite.
Besprechung des weiteren Vorgehens Jetzt fällen Sie Ihre Entscheidung, ob ich über die Beratung hinaus für Sie tätig sein soll. In Abhängigkeit vom Einzelfall und dessen Eilbedürftigkeit können Sie diese Entscheidung auch erst später treffen. Wenn Sie mir Ihr Vertrauen aussprechen, klären wir im nächsten Schritt, welche Maßnahme wir jetzt ergreifen. Je nach Komplexität des Falls werde ich Ihnen bereits im Gespräch eine Empfehlung aussprechen. Falls hierfür zunächst eine Recherche und eine intensive Prüfung der Ausgangslage nötig ist, stimmen wir das Vorgehen zu einem späteren Zeitpunkt ab. Ich werde Sie weiter bitten, eine Vollmacht zu unterschreiben, die mich zur Vertretung berechtigt.
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Unterlagen mitbringen
Ereignisse lückenlos und wahrheitsgemäß schildern
Unterlagen zur Rechtschutzversicherung mitbringen
Sozialhilfebescheid, Gehaltsabrechnung oder andere Unterlagen mitbringen, die Ihre finanzielle Bedürftigkeit wiedergeben
Entscheidung fällen
Vollmacht unterschreiben
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3. Versuch der außergerichtlichen Einigung Je nach Fallgestaltung werde ich Ihnen vorschlagen, den Konflikt zunächst ohne Klage beizulegen. Dafür verfasse ich z.B. ein in den Grundzügen mit Ihnen abgestimmtes Schreiben an Ihren Konfliktgegner oder dessen Anwalt, in dem ich Ihre Forderungen nenne und juristisch begründe.
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Abstimmung der Forderungen
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4. Gerichtsverfahren Reagiert der Konfliktgegner nicht auf mein außergerichtliches Anschreiben oder entscheiden Sie sich sofort für eine Klageerhebung, fertige ich eine Klageschrift. Darin stelle ich die Fakten dar, nenne Ihre Forderungen und führe die Argumente dafür an. Nach Rücksprache mit Ihnen schicke ich die Klage an das Gericht und reiche sie damit ein. Das Gericht fordert Sie dann als Kläger auf, zunächst einen Prozesskostenvorschuss an das Gericht zu zahlen. Dessen Höhe richtet sich nach dem "Streitwert". Beachten Sie: Das Gericht wird erst tätig, wenn Sie die Kosten eingezahlt haben. Erst dann leitet es die Klageschrift an die Gegenseite weiter, die nun die Möglichkeit zur Erwiderung hat. Die Erwiderung überlässt das Gericht mir mit der Bitte, dazu Stellung zu nehmen. Nur wenn ich nicht mit den bekannten Tatsachen darauf reagieren kann, werde ich Sie um Unterstützung bitten. In jedem Falle werde ich Sie über den Inhalt der Erwiderung und meiner Reaktion informieren. Das Gericht bestimmt in der Regel zugleich einen Termin für die Güteverhandlung. Daran können Sie persönlich teilnehmen. Zwingend ist das nur, wenn das Gericht Ihre persönliche Anwesenheit anordnet. In jedem Falle werde ich Sie über die vom Gericht gewählte Alternative informieren und den Termin für Sie oder mit Ihnen wahrnehmen. Im Termin deutet das Gericht seine Rechtsauffassung an und unterbreitet einen Vorschlag zur Einigung beider Parteien. Wird der Vorschlag angenommen oder einigen sich die Parteien anderweitig, endet der Rechtsstreit durch Vergleich. Ansonsten folgt direkt im Anschluss die mündliche Verhandlung. Darin stellen beide Parteien die Fakten aus ihrer Sicht dar und tragen die Argumente für ihre Position vor, soweit dies nicht bereits zuvor schriftlich oder in der Güteverhandlung erfolgt ist. Falls die Fakten nicht eindeutig sind, kann es sofort oder in einem weiteren Termin zu einer Beweisaufnahme kommen. Hierzu werden die von den Parteien genannten Zeugen oder Sachverständigen geladen und angehört. Am Ende der mündlichen Verhandlung können beide Parteien noch einmal Stellung nehmen.
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Vorschuss an Gerichtskasse leisten
Falls notwendig: Anwesenheit vor Gericht
Abstimmen der Verhandlungsposition für mögliche Einigung
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5. Urteil Anders als im Fernsehen wird das Gerichtsurteil in der Realität häufig nicht direkt nach der mündlichen Verhandlung verkündet. Denn auch das Gericht muss sich u. U. noch einmal in Ruhe mit den Fakten und der Rechtslage auseinandersetzen bzw. diese untereinander diskutieren. Dann nennt es am Ende der Verhandlung einen gesonderten Termin, an dem das Urteil bekannt gegeben wird. Hierüber informiere ich Sie bei Eingang dieser Zwischenentscheidung. Zu dem sogenannten Verkündungstermin müssen weder Sie noch ich erscheinen. Vielmehr sendet mir das Gericht das Urteil zu, das ich sofort an Sie weiterleite. Im Erfolgsfall kläre ich Sie gleichzeitig darüber auf, was Sie jetzt machen müssen oder wie wir Ihre Ansprüche auch tatsächlich durchsetzen. Hatte die Klage keinen Erfolg, prüfen wir gemeinsam, woran das lag und ob eine Berufung gegen das Urteil sinnvoll erscheint.
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6. Kostenentscheidung Das Gerichtsurteil bestimmt auch, welche Partei welche Kosten trägt. Falls das Gericht Ihnen Recht gibt, muss die Gegenseite Ihnen die Gerichtskosten, Ihre Anwaltskosten und die Kosten der Beweisaufnahme (z.B. Zeugen und Sachverständigengebühren) erstatten. Bei einem Vergleich oder einem Teilerfolg werden auch die Kosten entsprechend aufgeteilt. In jedem Fall tragen Sie auch als Gewinner eines Prozesses immer ein Kostenrisiko: Sie zahlen die bei mir entstandenen Kosten und die Gerichtskosten zunächst selbst. Sollte Ihr Prozessgegner zahlungsunfähig sein, erlangen Sie tatsächlich keine Erstattung, obwohl sie Ihnen gerichtlich zugesprochen wurde.
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Rechnung ausgleichen
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