Verjährung | Stichtag Jahreswechsel
Nicht selten müssen also Ansprüche aufgegeben werden, weil sie nicht innerhalb der Verjährungsfristen geltend gemacht wurden. Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften gewinnt dabei der 31. Dezember eines jeden Jahres immense Bedeutung.
Zum Ausgleich für die relativ kurzen Verjährungsfristen der Regelverjährung hat der Gesetzgeber nämlich den Beginn der Verjährung auf den Schluß des Jahres gelegt, der der Fälligkeit folgt.
Beispiel: Fälligkeit des Kaufpreises am 13.03.2011; Beginn der Verjährung also mit dem 31.12.2011