Mietrecht | Nebenkosten
Nebenkosten können als Pauschalen oder Vorauszahlungen erhöht werden. Bei Pauschalen bedarf es dazu eines vertraglichen Vorbehalts sowie einer ausführlichen und rechtzeitigen Begründung der Erhöhung, die dann grundsätzlich zum übernächsten Monat eintritt.
Demgegenüber müssen Vorauszahlungen binnen 12 Monaten nach Ablauf des Abrechnungszeitraums abgerechnet werden. Ansonsten ist eine Nachforderung ausgeschlossen. Auch etwaige Einwendungen des Mieters sind ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Zugang der Abrechnung vorgebracht werden.
Mietrecht | Kündigung
Die Frist bei einer ordentlichen Kündigung beträgt für Mieter 3 Monate, während sie für Vermieter längstens 9 Monate beträgt. Allerdings hat der Bundesgerichtshof inzwischen klargestellt, dass diese Regelung nicht für Altverträge gilt, in denen die alte Rechtslage durch Wiedergabe des Gesetzestextes vereinbart wurde. Bei Fragen hierzu sollten Sie Ihren Anwalt um Hilfe bitten.