Sie sind mit der Bahn unterwegs gewesen und haben sich über die Verspätung geärgert? Wussten Sie, dass Sie ab einer Verspätung von 60 Minuten 25% und ab einer Verspätung von 20 Minuten 50% des Fahrpreises zurückverlangen können, ohne dass es auf den Grund der Verspätung (Streik, Unwetter, Personenschaden, technisches Problem) ankommt?
Solche Fälle können durch einen Rechtsanwalt nicht betriebswirtschaftlich abgewickelt werden. Dennoch wäre es fatal, wenn der Verbraucher deshalb auf sein Recht verzichten würde. Ich empfehle daher die Nutzung eines Verbraucherportals wie Bahn-Buddy.
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