Vertragsrecht | Leistungsangebot und Vorteile
Vertragsrecht | Allgemeine Hinweise
Zum Vertragsrecht finden sich Vorschriften im allgemeinen Teil (z. B. hinsichtlich des Vertragsabschlusses) sowie im allgemeinen (z. B. hinsichtlich Allgemeiner Geschäftsbedingungen) und besonderen (hinsichtlich der verschiedenen Vertragstypen) Schuldrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die Gesetze werden zudem durch die Rechtsprechung beeinflusst. Schließlich wird ein Vertragsverhältnis in seiner konkreten Ausgestaltung durch den individuellen Vertrag bestimmt.
Es liegt auf der Hand, dass die Fülle an Rechtsvorschriften, individuellen Vertragsregelungen und Rechtsprechungsgrundsätzen für die praktische Lösung alltäglicher Fragestellungen das Verständnis der wechselseitigen Beziehungen und Abhängigkeiten sämtlicher Gestaltungsfaktoren erfordert. In Anbetracht dessen ist es problematisch, besondere Tipps, Tricks oder Kniffe rund um das Vertragsrecht als "Grundsätze" zu verbreiten. Denn dadurch entsteht der Eindruck eines formalisierten Verfahrens, der dem konkreten Einzelfall nicht mehr gerecht wird und zu falschen Auffassungen verleitet. Wegen der Komplexität des Rechts bleiben solche Tricks der Einzelfallberatung vorbehalten, weil nur sie die jeweilige tatsächliche und rechtliche Situation im Detail berücksichtigen kann.
In Konsequenz dessen finden Sie hier Informationen zu den gängigsten Fragen des Vertragsrechts, wobei möglichst die Rechte beider Vertragspartner erklärt werden. Klicken Sie sich durch die Vielzahl an Themen, finden Sie eine erste Orientierung und setzen Sie sich dann mit mir in Verbindung, damit wir gemeinsam Ihr konkretes Problem lösen können.
Abschließend noch eine persönliche Anmerkung: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit spreche ich jeweils nur von "dem Verbraucher" bzw. "dem Unternehmer". Alle Leserinnen bitte ich insoweit um Nachsicht.