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Schadenersatz | Weg zur Feststellung des Werts

Um die Grundsätze der Schadenabrechnung anwenden zu können, müssen die einzelnen Schadenpositionen festgestellt werden. Dazu ist eine objektive Stellungnahme zum Umfang und zur Höhe des Schadens erforderlich, die in erster Linie durch das Gutachten eines Sachverständigen erfolgt.

Der Geschädigte muss sich nicht mit der Begutachtung durch einen von der Versicherung des Unfallgegners beauftragten Sachverständigen begnügen. Vielmehr ist er berechtigt, einen unabhängigen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung heranzuziehen. Die Sachverständigenkosten sind als unmittelbare Folge des Unfalls von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zu erstatten.

Da der Geschädigte aber der Pflicht zur Schadenminderung unterliegt, kann er nicht bei jedem noch so geringen Schaden einen Sachverständigen beauftragen. Vielmehr hat die Rechtsprechung als Wertgrenze für einen Bagatellschaden einen Betrag von ca. 750,- € Schaden festgelegt, unterhalb dessen die Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten nicht übernehmen muss.

In solchen Fällen kann die Schadenermittlung durch einen Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt des Vertrauens erfolgen. Wird er gegenüber der Haftpflichtversicherung verwendet, ist er aber für die Abrechnung verbindlich. Eine deutliche Kostensteigerung ist dann nicht von der Erstattungspflicht erfasst.

Beispiel: Der Kostenvoranschlag weist Reparaturkosten von 1.800,- € aus. Die Versicherung erteilt die Freigabe und der Pkw wird repariert. Anschließend erstellt die Werkstatt eine Rechnung über 2.800,- €. Hier wird die Versicherung nur die kalkulierten Kosten übernehmen, weil der Kostenvoranschlag ihr gegenüber verbindlich ist.

Einige Sachverständige bieten auch die kostengünstige Erstellung sog. Kurzgutachten an. Dann kann ggf. auch ein Nachtragsgutachten erstellt werden, so dass verbindliche Grundlagen geschaffen werden.

In beiden Varianten sollte der Geschädigte zusätzlich aussagefähige Fotos fertigen und - im Falle einer Reparatur - auch vorläufig die ausgetauschten beschädigten Teile aufbewahren.

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