Inkasso | Verzugstatbestand
Ein solcher Verzug liegt vor, wenn der Schuldner die Leistung aus einem von ihm zu vertretenden Grund rechtswidrig verzögert. Es ist der Tatbestand, der zum Ersatz von Verspätungsschäden verpflichtet. Er tritt - von Ausnahmen abgesehen - erst ein, wenn eine dem Schuldner gesetzte Frist abgelaufen ist.