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Inkasso | Vollstreckungserkenntnisse

Hierbei ist unter anderem an nachfolgende Informationen zu denken:

- weitere Wohnsitze
- Immobilien
- Arbeitgeber
- sonstige Einkünfte wie Renten, Mieteinnahmen
- Firmenbeteiligungen
- ganz wichtig Bankverbindungen
- Kontaktpersonen, weil sie weitere Informationen über das Vermögen des Schuldners haben könnten

Sie können derartige Informationen dadurch erlangen, dass Sie entsprechende Felder bereits in Ihren vertraglichen Unterlagen vorsehen. Darin können Sie nach Gesellschafts- bzw. Unternehmensformen, dem Sitz des Unternehmens, allen vertretungsberechtigten Personen inklusive deren Privatanschriften und vom Sitz abweichende Betriebstätten fragen. Hier muss die Frage nach der Bankverbindung auftauchen.

Des Weiteren können Sie als Gläubiger auch in der Korrespondenz mit dem Schuldner auf von ihm erwähnte Geschäftspartner achten, die später eventuell als Drittschuldner für eine Forderungspfändung in Betracht kommen.

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