Der Eintritt der Schwangerschaft löst vielfältige Rechte und Pflichten aus, die unter der Rubrik Schwangerschaft dargestellt werden.
Gleiches gilt hinsichtlich der Rückkehr an den Arbeitsplatz nach Ablauf der 12-wöchigen Schutzfrist, wenn die Arbeitnehmerin noch stillt. Dann kann auch die stillende Mutter besondere Rechte beanspruchen. Ohne das Stillen oder andere Ausnahmen endet ansonsten grundsätzlich der besondere Mutterschutz.
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