Mutterschaftsgeld | Voraussetzungen
Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Versicherungsstatus:
Als Voraussetzung für den Anspruch auf Zahlung des Mutterschaftsgeldes sind bei einer gesetzlich Krankenversicherten das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses bei Beginn der Schutzfrist, die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung und der sich daran anschließende theoretische Anspruch auf Krankengeld im Falle einer hypothetischen Arbeitsunfähigkeit erforderlich.
Bei den von der Versicherungspflicht befreiten (Bezug eines Entgelts oberhalb der Versicherungspflichtgrenze; Werksstudentin) oder familienversicherten Arbeitnehmerinnen genügt das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses bei Beginn der Schutzfrist. Es darf sich aber nicht um eine Hausfrau oder eine Bezieherin von Arbeitslosengeld handeln.
Geht es um eine Privatversicherte, ist der Bestand der Mitgliedschaft zu Beginn der Schutzfrist maßgeblich.