Treten Beschäftigungsverbote gleich welcher Art ein, entsteht auf Seiten der Arbeitnehmerin die Befürchtung eines eintretenden Lohnverlustes. Dieser Gedanke widerspricht dem grundsätzlich gewünschten Schutz der Schwangeren und ihres Kindes. Deshalb hat sie in verschiedenen Varianten, namentlich in Form des Mutterschutzlohns, des Mutterschaftsgelds und des Zuschusses des Arbeitgebers, Anspruch auf Lohnfortzahlung, der unterschiedlich ausgeprägt ist. Er hat aber stets zum Ziel, die wirtschaftliche Unabhängigkeit der Arbeitnehmerin zu stärken und ihr damit den Anreiz zu nehmen, trotz des Verbotes einer Tätigkeit nachzugehen.
Die einzelnen Arten werden nachfolgend dargestellt.
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