Beschäftigungsverbot | Kausalität
Für die Rechtsfolgen des Beschäftigungsverbots ist es wichtig, dass das Verbot des Arztes für das Ausbleiben der Arbeit zumindest mit ausschlaggebend ist. Ist die Schwangere dagegen arbeitsunfähig, fehlt dieser Zusammenhang.
Für eine Arbeitnehmerin nach dem Ende der Mutterschutzfrist gelten diese Ausführungen entsprechend.
Beschäftigungsverbot | Rechtsfolgen
Den im Wege des Tätigkeitsverbots eintretenden Gehaltsverlust kompensiert die Arbeitnehmerin durch den Mutterschutzlohn.