Zum Inhalt springen
 02 31 - 7 24 85 24  Kleppingstr. 20 | 44135 Dortmund

Beschäftigungsverbot | Kausalität

Für die Rechtsfolgen des Beschäftigungsverbots ist es wichtig, dass das Verbot des Arztes für das Ausbleiben der Arbeit zumindest mit ausschlaggebend ist. Ist die Schwangere dagegen arbeitsunfähig, fehlt dieser Zusammenhang.

Für eine Arbeitnehmerin nach dem Ende der Mutterschutzfrist gelten diese Ausführungen entsprechend.

Beschäftigungsverbot | Rechtsfolgen

Den im Wege des Tätigkeitsverbots eintretenden Gehaltsverlust kompensiert die Arbeitnehmerin durch den Mutterschutzlohn.

Diese Website benutzt Cookies, um Ihnen das beste Erlebnis zu ermöglichen. Welche Konsequenzen dies im Hinblick auf die Nutzung Ihrer Daten hat, erfahren Sie in der Datenschutzerklärung. Sie können sich damit einverstanden erklären und "Alle erlauben" oder Cookies individuell konfigurieren.

Einstellungen