Rechte der Arbeitnehmer im Arbeitsverhältnis
Mit meiner jahrelangen Erfahrung als Fachanwalt für Arbeitsrecht wahre ich Ansprüche der Arbeitnehmer aus einem Arbeitsverhältnis und dessen Beendigung. Dabei geht es vorrangig um Kündigungsschutzklagen von Arbeitnehmern oder Auszubildenden gegen betriebsbedingte, personenbedingte oder verhaltensbedingte Kündigungen, die fristgerecht unter Einhaltung der Kündigungsfrist oder fristlos bzw. "außerordentlich" ausgesprochen werden. Kommt es nicht zur Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes, weil die Wartezeit noch nicht erreicht wurde oder ein Kleinbetrieb gekündigt hat, bleibt die Rechtswahrung durch Verweis auf den Verstoß gegen die gesetzliche Verbote. In allen Fällen spielen Tatbestände des Sonderkündigungsschutzes wegen Schwerbehinderung, Betriebsratstätigkeit, Mutterschutz, Elternzeit etc. eine wichtige Rolle - und sei es auch nur bei der Höhe einer zu verhandelnden Abfindung.
Neben den Fällen des Kündigungsschutzes sind Verfahren zur Durchsetzung von Lohn und Gehalt sowie die entsprechenden Ansprüche auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder während des Urlaubs gängig. Sie erstrecken sich häufig auf Nebenansprüche wie Urlaubsgeld, Urlaubsabgeltung, Weihnachtsgeld, Sonderzahlung, Tantieme oder Gratifikation. Dabei erfolgt regelmäßig der Rückgriff auf einen anwendbaren Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung.
Eher selten geht es um die Ausübung des Direktionsrechts durch den Arbeitgeber, um eine Versetzung oder Abmahnung, weil solche Eingriffe zur Vermeidung weiterer Verhärtung der Fronten hingenommen werden. Auch Fälle des Mobbing scheitern mangels frühzeitiger Kontaktaufnahme und Beratung nicht selten an Beweisproblemen.
Vorteile der Vertretung durch einen Fachanwalt
Vier-Augen-Prinzip bei Personalgesprächen
dadurch sofortige rechtliche Weichenstellung zur Verbesserung Ihrer Ausgangssituation
Begleitung bei sich anbahnenden Problemen im Arbeitsverhältnis
Rechtssichere Bewertung von Abmahnungen
Wahrnehmung Ihrer Rechte im arbeitsrechtlichen Streitverfahren
Verbesserung Ihrer Verhandlungsposition im Streitverfahren
Rechte der Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis
Mit meiner jahrelangen Erfahrung als Fachanwalt für Arbeitsrecht unterstütze ich Arbeitgeber schon bei der Betreuung ihres Unternehmens, indem ich sie durch alle Phasen der Beschäftigung begleite. Ich entwerfe Arbeitsverträge, die auf ihren konkreten Betrieb und Bedarf zugeschnitten sind. Auf Wunsch nehme ich an Bewerbungsgesprächen bis hin zum Vertragsschluß teil. Ich fertige in Ausübung des Direktionsrechts Dienstanweisungen und führe die erforderlichen Personalgespräche mit ihren Arbeitnehmern zur Vermeidung bzw. schnellen Lösung aufkeimender Konflikte etwa bei Versetzungen. Sollte es dennoch erforderlich werden, erteile ich Abmahnungen und spreche anschließend die Kündigung aus.
Lässt sich die gerichtliche Auseinandersetzung nicht vermeiden, wehre ich alle denkbaren arbeitsrechtlichen Ansprüche ab, die gegen Arbeitgeber geltend gemacht werden. Dabei geht es vorrangig um die Begründung der Rechtmäßigkeit von betriebsbedingten, personenbedingten oder verhaltensbedingten Kündigungen, die fristgerecht unter Einhaltung der Kündigungsfrist oder fristlos bzw. "außerordentlich" ausgesprochen wurden. Bei Kündigungsschutzklagen von Arbeitnehmern oder Auszubildenden gegen nicht dem Kündigungsschutzgesetz unterliegende Kündigungen, etwa wegen Unterschreiten der Wartezeit oder der nötigen Arbeitnehmerzahl im Betrieb, bleibt die Begründung eines fehlenden Verstoßes gegen die gesetzlichen Verbote. In allen Fällen werfe ich einen Blick auf den Sonderkündigungsschutz wegen Schwerbehinderung, Betriebsratstätigkeit, Mutterschutz, Elternzeit etc., um wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden - und sei es auch nur bei der Höhe einer zu verhandelnden Abfindung oder Verzugslohnansprüchen nach einem langen Verfahren.
Neben den Fällen des Kündigungsschutzes sind Verfahren zur Durchsetzung von Lohn und Gehalt sowie die entsprechenden Ansprüche auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder während des Urlaubs gängig. Sie erstrecken sich häufig auf Nebenansprüche wie Urlaubsgeld, Urlaubsabgeltung, Weihnachtsgeld, Sonderzahlung, Tantieme oder Gratifikation. Dabei erfolgt regelmäßig der Rückgriff auf einen anwendbaren Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung.
Nicht zu vergessen sind im kollektiven Arbeitsrecht Tätigkeiten im Rahmen der Mitwirkung des Betriebsrats, die mit der Fertigung entsprechender Schreiben zur Unterrichtung oder Anhörung beginnen. Insoweit nehme ich zur Vermeidung kosten- und zeitintensiver Einigungsstellenverfahren an Verhandlungen mit dem Betriebsrat teil und entwerfe Betriebsvereinbarungen. Soweit es erforderlich wird, übernehme ich die gerichtliche Vertretung gegen Unterlassungsansprüche oder Feststellungsbegehren.
Vorteile der Vertretung durch einen Fachanwalt
Vier-Augen-Prinzip bei Bewerbungs- und Personalgesprächen
dadurch sofortige rechtliche Weichenstellung zur Verbesserung Ihrer Ausgangssituation
Professionelle Außendarstellung durch professionelle Arbeitsverträge
Begleitung bei sich anbahnenden Problemen im Arbeitsverhältnis
Reduzierung des Konfliktpotentials durch externe Gesprächsführung
klare Regeln durch eingehende Beratung im Vorfeld eines Konfliktes
Begleitung auf dem Weg zur Kündigung
Begleitung im arbeitsrechtlichen Streitverfahren
Verbesserung Ihrer Verhandlungsposition im Streitverfahren
Einsparung hoher Abfindungen durch rechtmäßige Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Rechtssichere Bewertung von Abmahnungen
Rechte des Betriebsrats im Arbeitsverhältnis
Mit meiner jahrelangen Erfahrung als Fachanwalt für Arbeitsrecht wahre ich im kollektiven Arbeitsrecht Rechte des Betriebsrats bei der Vertretung der Interessen der Arbeitnehmer. Hier unterstütze ich den Betriebsrat bei der Wahrnehmung seiner Mitwirkungsrechte des Betriebsverfassungsrechts durch Beratung und Fertigung entsprechender Schreiben. Insoweit nehme ich an Verhandlungen mit dem Arbeitgeber teil und entwerfe Betriebsvereinbarungen. Ferner stehe ich ihm bei der Abwehr von Entlassungen oder Verhandlungen von Interessenausgleich und Sozialplan zur Seite. Soweit es erforderlich wird, übernehme ich die gerichtliche Vertretung bei Unterlassungsansprüchen oder Feststellungsbegehren.
Betriebsrat und Arbeitgeber sollten sich grundsätzlich partnerschaftlich gegenüberstehen, um ihrer gemeinsamen Verantwortung für Betrieb und Mitarbeiter gerecht zu werden. Deshalb unterstütze ich den Betriebsrat auch bei der Vermittlung zwischen Belegschaft und Arbeitgeber.
Vorteile der Unterstützung durch einen Fachanwalt
Begleitung bei sich anbahnenden Problemen im Betrieb
Begleitung auf dem Weg zur Kündigung
klare Regeln durch eingehende Beratung im Vorfeld eines Konfliktes
Wahrnehmung Ihrer Rechte im arbeitsrechtlichen Beschlussverfahren
Verbesserung Ihrer Verhandlungsposition im Beschlussverfahren
Begleitung und Unterstützung in arbeitsrechtlichen Einigungsstellenverfahren
Verbesserung Ihrer Verhandlungsposition im Einigungsstellenverfahren
dadurch ggf. Erhöhung von Sozialplabfindungen
Optimierung der sozialrechtlichen Situation betroffener Arbeitnehmer nach rechtmäßiger Beendigung
Professionelle Außendarstellung